Beitragsordnung der BDS Schützen Allmersbach



  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von den Gründungsmitgliedern geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem folgenden Jahr
  2. Beim Ausscheiden aus dem BDS Gruppe erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge


  1. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des jeweiligen Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Gründungsmitglieder kann auch ein anderer Termin festgelegt werden
  2. Die Beitragszahlung erfolgt durch Überweisung



  1. Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt werden. Der Anspruch auf die Ermäßigung ist mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge
  2. Änderungen der persönlichen Angaben sind der BDS Gruppe schnellstmöglich mitzuteilen.
  3. Mitglieder entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 31. Januar eines jeden Jahres auf das Beitragskonto der BDS Gruppe.Bei Mahnungen werden
  4.  Mahngebühren von 10 Euro pro Mahnung erhoben