Beitragsordnung der BDS Schützen Allmersbach
- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von den Gründungsmitgliedern geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem folgenden Jahr
- Beim Ausscheiden aus dem BDS Gruppe erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des jeweiligen Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Gründungsmitglieder kann auch ein anderer Termin festgelegt werden
- Die Beitragszahlung erfolgt durch Überweisung
- §3 Beiträge
- Volljährige Mitglieder ohne SSG Mitgliedschaft 148 Euro/Jahr (Aufnahmegebühr 130 Euro)
- Volljährige Mitglieder mit SSG Mitgliedschaft 54 Euro/Jahr(Aufnahmegebühr entfällt)
- Ehrenmitglieder Frei
- Fördermitglieder 54 Euro/Jahr(Aufnahmegebühr entfällt)
- Gastschützenbeitrag 15 Euro
- Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt werden. Der Anspruch auf die Ermäßigung ist mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge
- Änderungen der persönlichen Angaben sind der BDS Gruppe schnellstmöglich mitzuteilen.
- Mitglieder entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 31. Januar eines jeden Jahres auf das Beitragskonto der BDS Gruppe.Bei Mahnungen werden
- Mahngebühren von 10 Euro pro Mahnung erhoben
- § 4 Konto
- Die Zahlung ist nur auf das folgende Konto zulässig:
- Heiko Waltz
- Volksbank BIA
- IBAN: DE91620622150020722010
- BIC:GENODES1BIA
- Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.